Tipps zur Reiseabbruch-Versicherung
Die Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie) ersetzt den Reisepreis komplett, wenn innerhalb der ersten Hälfte (max. 8 Tage) des Urlaubes die Reise abgebrochen werden muss.
Ab dem 9. Tag wird der Reisepreis anteilig ersetzt. Die Reiseabbruch-Versicherung zahlt, wenn die Reise abgebrochen werden muss.Aber aufpassen - hier kommt dem Begriff wieder eine entscheidende Bedeutung zu.
Eine unerwartet schwere Erkrankung, ein unerwartet schwerer Unfall von z. B. Mutter, Vater oder Tochter, all das sind Gründe für einen Reiseabbruch und den Ersatz bzw. anteiligen Ersatz des Reisepreises. Höhere Gewalt ist ausgenommen.
Hätten Sie’s gewußt?
a) Der Reisende stolpert, bricht sich den Fuß und kann die Radtour durch die Toskana nicht mehr fortsetzen.
Ja, in diesem Fall wird der Schaden reguliert.
b) Der Hund im heimatlichen Berlin erkrankt schwer, und Katja K. bricht ihre 14-tägige Kreuzfahrt
Nein, auch wenn das Tier ein geliebtes Familienmitglied ist, gilt es juristisch nicht als Familienmitglied.
c) Siegfried M. macht einen Tauchurlaub auf den Malediven,als er benachrichtigt wird, dass mit erhöhter Tsunami-Gefahr im Indischen Ozean in den kommendenWochen zu rechnen ist. Er bricht seinen Traumurlaub ab.
Nein, es handelt sich hierbei um höhere Gewalt.